| Position |
Deutsches Reich
(Deutschland) |
|---|---|
| Emittierende Institution | Reichsschuldenverwaltung |
| Zeitraum |
Third Reich (1933-1945)
|
| Typ | Schuldschein |
| Jahr | 1937 |
| Wert | 500 Reichsmark (500 RM) |
| Währung | Reichsmark (1924-1948) |
| Material | Papier |
| Größe | 210 × 197 mm |
| Form | Rechteckig |
| Außer Kurs gesetzt | 5 November 1957 |
| Nummer | N# 404843 |
| Referenzen | X# 0508 Krause Publications (publisher). Unusual World Coins. Krause Publications, Iola, Wisconsin, United States (5 volumes). |
Ausgestellt auf Grund des Gesetzes vom 19. Februar 1935
Die Anleihe wird vom 1. März 1937 an mit-viereinhalb vom Hundert für das Jahr verzinit. Die Zinfen werden halbjährlich am 1, März und |. September an den Überbringer der fäligen Zinsicheine durch die Reichsfchuldenkalle in Berlin, die Reichsbankanitalten und die vom Reichsminifter der Finanzen aißerdem bezeidineten Stellen gezahlt. Nach Ablauf einer Zinsfcheinreihe wird zu der Schuldverschreibung eine neue Reihe mit Erneuerungs:
Ichein für die folgende ausgegeben.
Zur Tilgung der Anleihe werden vom 1: März 1937 an Jährlich. 2 vom Hundert ihres urfprünglichen Nennbetrags unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ertparten Zinfen verwendet. Die Migung erfolgt durch Rückkauf oder
AustoTung: Die Nummern der ausgelösten Schuldverichre werden im Deutfchen Reichsanzeiger bekanntge
macht. Die ausgelobten Schuldverfchreibungen werden an dem auf die Austolung folgenden 1. März zum Nennwert eingelöft. Die erite Einlötung findet im Fall der Auslolung am 1 Mãrz 1938 itatt.
Der Inhaber kann das Kapital der ausgelösten Schuldverschreibung gegen Aushändigung der Schuldverschreibung und der noch nicht falligen Zinsicheine eblt Erneuerungsfchein bet der Reichsfchuldenkalte in Berlin oder durch Vermittlung jeder Reichsbankanifalt mit Ausnahme der Reicishauptbank Berlin, erheben, nachdem diele die Ihr einzureichende Schuddverichreibung mit den noch nicht tätligen Zinstcheinen und dem Erneuerungsicheln zur Aners kennung der ReichsichuldenkalTe eingefandt und deren Anweifung erhalten hat, Mit dem Fälligkeitstag der Schuld-verichreibung hört ihre Verzinlung auf. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsicheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen, Der Anfprüch auf das Kapital erlicht, wenn die Schuldverichreibung nicht binnen dreißig Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einloling vorgelegt wird Dem Inhaber der Schuldverichreibung fteht kein Kündigungsrecht zu.
Berlin, den 4. Mai 1937
Leer.
Geometrischer Aufdruck mit dickerem Randwappen im Mittelteil
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| Jahr | sg | s | ss | vz | f. unz | unz | |||||||||
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| Unbestimmt | |||||||||||||||
| 1937 | (en) £3 | ||||||||||||||
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