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50 Heller niederösterreich

50 Heller (niederösterreich) - Vorderseite50 Heller (niederösterreich) - Rückseite

© Warfvinge (CC0)

Besonderheiten

Emittent Federal State of Lower Austria
Zeitraum Erste Republik (1919-1934)
Typ Regionale Banknote
Jahr 1920
Wert 50 Hellers (0,50)
Währung Krone (1918-1921)
Material Papier
Form Rechteckig
Außer Kurs gesetzt Ja
Nummer
N#
570688
Referenzen P# S111
Standard Catalog of World Paper Money (10 volumes).
, Jaksc/Pick# 0671I-50
Karl Jaksch, Albert Pick; 1977. Katalog des österreichischen Notgeldes 1916-1921 (2nd Edition). Pröh, Berlin, Germany.

Vorderseite

Schrift: Latein (Frakturschrift)

Beschriftung:
Land Niederösterreich
50 Heller

Beschriftung (normale Schriftart):
Land Niederösterreich
50 Heller

Rückseite

Schrift: Latein (Frakturschrift)

Beschriftung:
Kassenschein
des Landes Niederösterreich
über
fünfzig Heller 50 fünfzig Heller
Zur Behebung der Kleingeldnot gibt das Land Niederösterreich auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 29. April 1920 Kassenscheine im Gesamtbetrage von 3 Millionen Kronen aus.
Die Kassenscheine, die unverzinslich sind, werden in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember 1920 beim n. ö. Landes-Oberinnehmeramte in Wien in gesetzlichem Bargelde eingelöst.
Das Land Niederösterreich haftet für die Einlösung der Kassenscheine mit seinem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen.
Die Nachahmung der Kassenscheine wird gesetzlich bestraft.
Wien, im Mai 1920.
Der n. ö. Landesrat.
Christoph Reisser’s Söhne, Wien

Beschriftung (normale Schriftart):
Kassenschein
des Landes Niederösterreich
über
fünfzig Heller 50 fünfzig Heller
Zur Behebung der Kleingeldnot gibt das Land Niederösterreich auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 29. April 1920 Kassenscheine im Gesamtbetrage von 3 Millionen Kronen aus.
Die Kassenscheine, die unverzinslich sind, werden in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember 1920 beim n. ö. Landes-Oberinnehmeramte in Wien in gesetzlichem Bargelde eingelöst.
Das Land Niederösterreich haftet für die Einlösung der Kassenscheine mit seinem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen.
Die Nachahmung der Kassenscheine wird gesetzlich bestraft.
Wien, im Mai 1920.
Der n. ö. Landesrat.
Christoph Reisser’s Söhne, Wien

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Jahr SG S SS VZGL AU KFR
1920  (en) no Auflage

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Land: Norwegen
Sprachen EN, DA, DE, NO, SV
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